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BFH 07.07.2005 V R 23/04, NWB 41/2005 S. 327

Umsatzsteuer | Voraussetzungen für die Steuerbefreiung von Leistungen eines Dipl.-Oecotrophologen

Das NWB KAAAB-66614 lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Führt ein Dipl.-Oecotrophologe (Ernährungsberater) im Rahmen einer medizinischen Behandlung (aufgrund ärztlicher Anordnung oder im Rahmen einer Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme) Ernährungsberatungen durch, sind diese Leistungen nach § 4 Nr. 14 UStG steuerbefreit. (2) Leistungen zur Prävention und Selbsthilfe i. S. des § 20 SGB V, die keinen unmittelbaren Krankheitsbezug haben, weil sie lediglich „den allgemeinen Gesundheitszustand verbessern und insbesondere einen Beitrag zur Verminderung sozial bedingter Ungleichheit von Gesundheitschancen erbringen” sollen (§ 20 Abs. 1 Satz 2 SGB V), sind grundsätzlich keine nach § 4 Nr. 14 UStG befreite Heilbehandlungen. – Anmerkung: Die umfangreiche Rechtsprechung zur Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 UStG fordert (neben der ausreichenden beruf...