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BBV Nr. 10 vom Seite 24

Vermögensübertragungen gegen Renten und dauernde Lasten

Musterfälle und Checklisten für die steuerliche Gestaltungsberatung

Hans Walter Schoor

Oft wollen Eltern ihr Vermögen schon zu Lebzeiten an die Kinder oder Enkel übertragen. Die Übertragung soll aber meist nicht ohne Gegenleistung erfolgen. Deshalb werden anlässlich einer solchen Vermögensübergabe häufig wiederkehrende Leistungen in Form von Renten oder dauernden Lasten vereinbart. Denn die ehemaligen Eigentümer wollen trotz der Übertragung bis an ihr Lebensende versorgt werden.

Meist wird das Vermögen „unter Wert” abgegeben, d. h. der Übernehmer zahlt am Ende weniger als das Vermögen wert ist. Die Höhe der monatlichen Versorgungszahlungen orientiert sich deshalb i. d. R. an den Versorgungswünschen des ehemaligen Eigentümers oder den finanziellen Möglichkeiten des Übernehmers. Am meisten verbreitet sind Versorgungsleistungen bei der Übergabe von Immobilien und Betrieben. Es können jedoch auch in anderen Fällen, z. B. bei der Übertragung eines Wertpapierdepots, Versorgungsleistungen vereinbart werden.

Bereits in der letzten Ausgabe hat Paus dieses Thema aufgegriffen und die Rechtsentwicklung bei den Versorgungsleistungen grundlegend dargestellt.

Vgl. Paus, Berater-Brief Vermögen 9/2005 S. 26.

Dieser Beitrag erläutert nun weiterführend anhand von zahlreichen Beispielsfälle...