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BBV Nr. 10 vom Seite 21

Grenzüberschreitendes Ehegattensplitting?

BFH legt EuGH Rechtsfrage zur Vorabentscheidung vor

Julia Hermann

Der BFH legt dem EuGH die Frage zur Vorabentscheidung vor, inwieweit ein Verstoß gegen EU-Recht vorliegt, wenn in verschiedenen EU-Staaten lebenden Eheleuten die Zusammenveranlagung bei der Einkommensteuer verwehrt wird. Die deutsche Finanzverwaltung hatte im Streitfall die Zusammenveranlagung mit Hinweis auf in Österreich steuerfreie Einkünfte der Ehefrau abgelehnt.

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Nachfolgend werden daher zunächst die betroffenen Gleichbehandlungsvorschriften kurz dargestellt und zwei EuGH-Entscheidungen, die mit dem aktuell vom BFH vorgelegten Fall in Zusammenhang stehen, dargelegt. Anschließend werden die Besonderheiten der dem EuGH vorgelegten Rechtsfrage erörtert.

Arbeitnehmerfreizügigkeit und Niederlassungsfreiheit

Nach Art. 39 des EG-Vertrags ist die Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Gemeinschaft gewährleistet (Arbeitnehmerfreizügigkeit). Diese umfasst die Abschaffung jeder auf der Staatsangehörigkeit beruhenden unterschiedlichen Behandlung der Arbeitnehmer der Mitgliedstaaten in Bezug auf Beschäftigung, Entlohnung und sonstige Arbeitsbedingungen. Gewerbetreibende und Selbständige können sich auf Art. 43 des EG-Vertrags berufen, der Beschränkungen der freien Niederlassung von Staatsange...