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Gewinnbesteuerung und Verlustabzug bei Einkünften aus §§ 22, 23 EStG
Ein Überblick über die wichtigsten anhängigen Verfahren mit Rechtsbehelfsempfehlungen
In die Besteuerung von Gewinnen aus Wertpapier- und Immobilienveräußerungen sowie den Verlustabzug (u. a. auch bei der Vermietung beweglicher Gegenstände) ist in letzter Zeit viel Bewegung gekommen. Infolgedessen sind derzeit viele Verfahren Betroffener anhängig, die sowohl in den Verlust- als auch in den Gewinnjahren für alle Kapitalanleger bzw. Immobilienbesitzer von Interesse sind. Im Folgenden werden daher die wichtigsten Verfahren sowie die daraus resultierenden Rechtsbehelfsempfehlungen dargelegt.
Gewinne aus Wertpapiergeschäften
Derzeit sind Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften mit Wertpapieren innerhalb der Spekulationsfrist von einem Jahr nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG zu versteuern. Bis zum Veranlagungszeitraum 1998 betrug die Spekulationsfrist sechs Monate.
• Veranlagungszeiträume 1989 und 1991 bis 1996
Der BFH entschied für den Veranlagungszeitraum 1994, dass § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b EStG anwendbar bleibt. Zuvor war diese Vorschrift in der für 1997 und 1998 geltenden Fassung, soweit sie Veräußerungsgeschäfte aus Wertpapieren betraf, durch ein BVerfG-Urteil für mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar und nichtig erklärt worden.
, BStBl 2005 II S. 56;