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BBV 10/2005 S. 8

Bundesrat stimmt Änderung der Erbschaftsteuer-Durchführungs-verordnung zu

Mit Beschl. v. (BR-Drucks. 628/05) hat der Bundesrat der Verordnung zur Änderung der Erbschaftsteuer-Durchführungsverordnung zugestimmt. Damit soll es zu einem Abbau bürokratischer Belastungen kommen. Es sind Erleichterungen für die Banken und anderen Geldinstitute bei den Anzeigen über die nach dem Tod eines Kunden in Gewahrsam befindlichen Vermögensgegenstände vorgesehen.