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BBV 10/2005 S. 5

Dauernde Last aufgrund eines Vermächtnisses und Zugehörigkeit eines Stiefkindes zum Generationennachfolgeverbund

Bei einem dem Erben durch letztwillige Verfügung auferlegten Vermächtnis kommt der Abzug von Versorgungsleistungen aufgrund Vermögensübergabe nur in Betracht, wenn der Vermächtnisnehmer als Erbberechtigter zum Generationennachfolgeverbund gehört, so das (vgl. zu diesem Thema auch die Beiträge von Schoor und Haas in diesem Heft ab Seite 24). Setzen Eheleute in einem Berliner Testament die aus 1. Ehe stammende Tochter des Ehemanns als Alleinerbin ein und vermachen der Tochter der Ehefrau eine monatliche Leibrente aus den Erträgen des zum Nachlass gehörenden Mietgrundstücks, so ist nach der Auslegungsregel des § 2269 Abs. 1 BGB (Einheitslösung) die zuletzt versterbende Ehefrau im Zweifel als Vollerbin nach ihrem Ehemann und deren Tochter somit als dem Gene...