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BFH 17.06.2005 VI R 84/04, BBK 19/2005 S. 4533

Preisnachlass beim Gebrauchtwagenkauf als Arbeitslohn

Kauft ein Arbeitnehmer einen Gebrauchtwagen von seinem Arbeitgeber, so führt dies zum Zufluss von Arbeitslohn, soweit der Kaufpreis unter dem Preis liegt, den der Arbeitnehmer auf dem Gebrauchtwagenmarkt für den Pkw zahlen müsste. Im Streitfall hatte der Arbeitnehmer lediglich den Händlereinkaufspreis für den Pkw gezahlt.

Der BFH stellt in seiner Entscheidung vom fest, dass der maßgebliche Preis der übliche Verkaufspreis am Gebrauchtwagenmarkt sei, der anhand der sog. Schwacke-Liste ermittelt werden könne. Von diesem Preis könne ggf. ein Abschlag vorgenommen werden, wenn der Arbeitgeber keine Gewährleistung für den Pkw übernehme oder wenn am Abgabeort ein nennenswerter privater Automarkt existiere, auf dem i. d. R. geringere Preise für gebrauchte Pkw gezahlt würden (RiFG Ber...