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Hinzurechnung von Mieten und Pachten (§ 8 Nr. 7 Satz 2 GewStG)
Die Hinzurechnung von Miet- und Pachtzinsen gem. § 8 Nr. 7 Satz 2 1. Halbsatz GewStG beim Mieter oder Pächter verstößt nicht gegen gemeinschaftliche Diskriminierungsverbote i. S. von Art. 59 EGV. In dem vom BFH am 15.7.2005 entschiedenen Fall pachtete eine GmbH von ihrem inländischen Gesellschafter bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens und wandte sich gegen die hälftige Hinzurechnung ihrer Pachtzinsen zum Gewinn gem. § 8 Nr. 7 Satz 1 GewStG unter Hinweis auf die Eurowings-Entscheidung des (BStBl 1999 II S. 851). Der EuGH hatte eine Diskriminierung durch § 8 Nr. 7 Satz 2 1. Halbsatz GewStG bejaht, weil die Ausnahme vom Hinzurechnungsgebot gem. § 8 Nr. 7 Satz 2 1. Halbsatz GewStG (keine Hinzurechnung beim Pächter, wenn die Pachtzinsen beim Verpächter zur GewSt heranzuziehen sind) bei im Ausland ansässigen Verpächtern nie greifen könne, weil diese nie gewerbesteuerpflichtig seien. D...