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BFH 16.06.2005 II B 155/03, NWB direkt 40/2005 S. 11

Feststellungsbescheid mit Bindungswirkung für Steuerbescheid

Dem Bescheid über die gesonderte Feststellung des Grundbesitzwerts kommt Bindungswirkung für den Grunderwerbsteuerbescheid zu, die so weit wie sein notwendiger Inhalt reicht. Über materiell-rechtliche Einwände gegen die Festsetzung der Grunderwerbsteuer – einschließlich der Frage, ob der Wert der Gegenleistung oder die Werte i. S. des § 138 Abs. 2 oder Abs. 3 BewG als Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer anzusetzen sind – kann hingegen nur im Rahmen der Anfechtung des Grunderwerbsteuerbescheids (Folgebescheid) entschieden werden. Entscheidungen in dem Grunderwerbsteuerbescheid können nur durch Einspruch gegen diesen Bescheid angegriffen werden.