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Übermaßverbot bei der Bedarfswertfeststellung
Sind im Mietpreis Finanzierungsbestandteile enthalten (ungewöhnlich hohe Vertragserfüllungsbürgschaft, Übergang der Gefahr des zufälligen Untergangs auf den Mieter), kann eine Korrektur der vom Finanzamt angesetzten Durchschnittsmiete auf eine „übliche” Miete nicht erfolgen.