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FG Rheinland-Pfalz 19.05.2005 4 K 2312/04, NWB direkt 40/2005 S. 8

Körperschaftsteuerminderung

Es verstößt weder gegen formelles noch gegen materielles Verfassungsrecht, dass § 37 Abs. 2a Nr. 1 KStG i. d. F. des StVergAbG die Verrechnung des Körperschaftsteuerguthabens nach § 37 Absatz 2 KStG für Gewinnausschüttungen, die nach dem und vor dem erfolgt sind, auf 0 Euro begrenzt.