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Angemessenheit von Leistungen an Gesellschafter
Für die Überprüfung der Angemessenheit von Leistungen einer Kapitalgesellschaft an ihre Gesellschafter gibt es keine festen Regeln. Das gilt auch im Zusammenhang mit Miet- und Pachtzinsen, die die Gesellschaft an ihre Gesellschafter zahlt. Finanzamt und Finanzgericht müssen die Höhe des angemessenen Betrags unter Würdigung aller Umstände des konkreten Einzelfalls ermitteln, wobei im Einzelfall eine Schätzung zulässig und geboten ist. Streiten die Beteiligten darüber, ob das von einer Kapitalgesellschaft mit ihren Gesellschaftern vereinbarte Mietentgelt für Grundstücksflächen und Bürogebäude der Höhe nach fremdüblich ist, haben Finanzamt und Finanzgericht demgemäß die angemessene Miete zu ermitteln.