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Abzweigung von Unterhalt an das Kind
Eine Abzweigung des Kindergelds an das Kind ist auch dann zulässig und geboten, wenn der Kindergeldberechtigte – unabhängig von der Verletzung einer etwaigen Unterhaltspflicht – tatsächlich keinen Unterhalt leistet. Durch das bloße Angebot von Kost und Logis wird die Unterhaltspflicht nicht tatsächlich erfüllt.