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Einnahmeerzielung aus Gelegenheitsgeschäft
Einnahmen aus einer Leistung unter Ausnutzung einer einmaligen Gelegenheit, die bei nachhaltiger Ausübung den gewerblichen Tätigkeiten zuzurechnen wäre und welche um des Entgelts willen, und nicht aus reiner Gefälligkeit erbracht wurde, sind sonstige Einkünfte gem. § 22 Nr. 3 Satz 1 EStG.