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BFH 18.01.2006 IX R 20/05, NWB direkt 40/2005 S. 6

Einnahmeerzielung aus Gelegenheitsgeschäft

Einnahmen aus einer Leistung unter Ausnutzung einer einmaligen Gelegenheit, die bei nachhaltiger Ausübung den gewerblichen Tätigkeiten zuzurechnen wäre und welche um des Entgelts willen, und nicht aus reiner Gefälligkeit erbracht wurde, sind sonstige Einkünfte gem. § 22 Nr. 3 Satz 1 EStG.