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Gewinnrealisierung bei verdeckter Einlage einer Beteiligung
Die verdeckte Einlage einer im Betriebsvermögen gehaltenen 100%igen Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft in eine andere Kapitalgesellschaft, an welcher der einlegende Steuerpflichtige ebenfalls zu 100 v. H. beteiligt ist, führt auch dann zu einer Gewinnrealisierung, wenn auch die Beteiligung an der Zielkapitalgesellschaft zum Betriebsvermögen des Steuerpflichtigen gehört.