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Nochmals: Wegfall der Steuervergünstigungen für vererbtes Betriebsvermögen
Nachversteuerung bei Übertragung gegen Versorgungsleistungen
In NWB direkt 39/2005 hatten wir über einen Fall berichtet, in dem sich der BFH mit dem Wegfall der Steuerbefreiung nach § 13 Abs. 2a Satz 3 ErbStG a. F. zu beschäftigen hatte. Diesmal geht es um das gleiche Thema, konkret um die Frage der Nachversteuerung bei Übertragung von begünstigtem Vermögen innerhalb der fünfjährigen Haltefrist gegen Versorgungsleistungen. Die ErbStR sehen in R 62 Abs. 2 Nr. 1 vor, dass ein Verstoß gegen die Behaltensregeln nicht vorliegt, wenn begünstigtes Vermögen im Wege der Schenkung unter Lebenden weiter übertragen wird. Bei einer Weiterübertragung durch gemischte Schenkung oder Schenkung unter Leistungsauflage gelte dies jedoch nur hinsichtlich des unentgeltlichen Teils der Zuwendung.
Sachverhalt
Der Ehemann der späteren Klägerin, der im Oktober 1994 starb, hatte die Klägerin testamentarisch zur Vorerbin seines gesamten Nachlasses eingesetzt. Da der Erblasser alleiniger Kommanditist einer GmbH & Co. KG gewesen ist, gehörte auch sein diesbezüglicher Anteil am Betriebsvermögen zum Nachlass. Nacherben sollten die gemeinsamen Kinder sein, wobei die Klägerin jedoch berechtigt sein sollte, den Nachlass bereits zu ihren Lebzeiten ganz oder teilweise einem der K...