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BAG 15.02.2005 9 AZR 78/04, NWB 40/2005 S. 322

Insolvenzrecht | Anmeldung einer Urlaubsabgeltung als Masseforderung

Urlaubs- und Urlaubsabgeltungsansprüche sind Masseforderungen, auch soweit sie aus Kalenderjahren vor der Insolvenzeröffnung stammen. Das gilt auch für tarifliche Urlaubsgeldansprüche, soweit sie vom Bestand des Urlaubsanspruchs abhängig sind. Meldet ein Arbeitnehmer Masseansprüche zur Tabelle an, wahrt er damit tarifliche Ausschlussfristen, die eine schriftliche Geltendmachung verlangen ().