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BGH 19.09.2005 II ZR 372/03, NWB 40/2005 S. 322

Gesellschaftsrecht | Rechts- und Parteifähigkeit einer liechtensteinischen Kapitalgesellschaft mit Verwaltungssitz in Deutschland

Nach der neueren Rechtsprechung des BGH infolge der sog. Überseering-Entscheidung des EuGH sind in einem Vertragsstaat der Europäischen Gemeinschaft wirksam gegründete Gesellschaften im Inland rechts- und parteifähig. Dieselben Prinzipien gelten auch für eine in einem EFTA-Staat gegründete Kapitalgesellschaft. Art. 31 des EWR-Abkommens regelt die Niederlassungsfreiheit in vergleichbarer Weise wie dies in Art. 43 EG geschehen ist, so dass eine einschränkende Auslegung im Verhältnis zu einem EFTA-Staat ausscheidet ().