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FG Köln 22.09.2005 10 K 1880/05, NWB 40/2005 S. 319

Einkommensteuer | Finanzgericht bezweifelt Verfassungsmäßigkeit von Zinsbesteuerung

Die geltenden Regeln der Zinsbesteuerung in Deutschland sind möglicherweise verfassungswidrig. Das Kölner Finanzgericht rief am in einem Musterverfahren das BVerfG an. Es zweifelt sowohl an der Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von Kapitaleinkünften als auch an der des Amnestiegesetzes von 2003. Nach Ansicht des Gerichts verstößt das „Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit”, wonach reuige Steuersünder nach Abgabe einer strafbefreienden Erklärung lediglich 60 v. H. der verschwiegenen Einnahmen zu einem Vorzugssteuersatz von 25 v. H. bzw. 35 v. H. zu versteuern hatten, gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes. Ferner ist nach Ansicht der Richter die Besteuerung von Zinseinnahmen generell verfassungswidrig, da die Verwirklichung des Steueranspruchs immer noch nicht gewährleistet sei und ein...