Die Haftung im Steuerrecht
3. Aufl. 2004
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H. Haftung des Betriebsübernehmers (§ 75 AO)
Literatur: Mösbauer, Die Haftung des Betriebsübernehmers im Steuerrecht, Inf. 1989 S. 462; Stirnberg, Die Wirkung der Vermögensübernahme – ein Ansatz zur Reduzierung des Haftungsrisikos bei Inanspruchnahme durch den Steuergläubiger, BB 1991 S. 1535; Brune, Die Haftung beim Erwerb eines Unternehmens, NWB F. 2 S. 5805; ders., Der Erwerb eines vermieteten Grundstücks als zur Haftung nach § 75 AO führenden Unternehmenskauf?, DStZ 1992 S. 135; Depping, Zur Haftung des Betriebsübernehmers gem. § 75 AO, DStZ 1994 S. 208; Mösbauer, Übereignung eines Unternehmens oder eines in der Gliederung eines Unternehmens gesondert geführten Betriebes als Voraussetzung der Betriebsübernehmerhaftung nach § 75 AO, DStZ 1995 S. 481; ders., Zur sachlichen, zeitlichen und gegenständlichen Beschränkung der Haftung des Betriebsübernehmers nach § 75 AO, DStZ 1995 S. 705; Urban, Nochmals: Haftungsbefreiung gem. § 75 AO auch bei Betriebsübernahme vom Sequester oder vom vorläufigen Insolvenzverwalter?, FR 1998 S. 647; Lutz, Die Haftung nach § 75 AO, StW 1999 S. 218; Krüger, Wege zur Vermeidung der Haftung für Betriebssteuern beim Unternehmenskauf, Inf. 2000 S. 173; Leibner/Pump, Die Vorschrift des § 75 AO und § 25 HGB – Wege zur zivilrechtlichen und steuerrechtlichen Haftungsvermeidung, DStR 200...