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Fall Friedrich Flower – Aufgabe aus der Umsatzsteuer
Verlagerung der Steuerschuldnerschaft, innergemeinschaftliche Warenbewegung, Vorsteuerabzug
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I. Sachverhalt
Der 37-jährige Friedrich Flower, der in Madrid (Spanien) geboren wurde, bewohnt mit seiner Familie ein Einfamilienhaus in der Nähe von Flensburg. Er betreibt seit acht Jahren ein gut gehendes Bauunternehmen mit angeschlossenem Bauhandel am Stadtrand von Flensburg.
Im Jahr 2004 bedürfen die nachfolgenden Geschäftsvorfälle einer näheren Klärung. Dabei ist auf die Umsatzart, den Ort der Leistung, die Bemessungsgrundlage (auch bei steuerfreien Umsätzen), evtl. Steuerbefreiungen, die Umsatzsteuer, die abzugsfähigen Vorsteuern und den Voranmeldungszeitraum, in denen ihre umsatzsteuerlichen Auswirkungen zu erklären sind, einzugehen.
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II. Aufgabenstellung
Beurteilen Sie die nachfolgenden Sachverhalte nach umsatzsteuerrechtlichen Kriterien. Alle Antworten sind durch die entsprechenden Fundstellen im Umsatzsteuergesetz bzw. in den Umsatzsteuerrichtlinien ausführlich zu begründen.
Aufgabe 1
Friedrich Flower bezieht seit Jahren von einem in Paris ansässigen Holzhändler H hochwertiges Edelholz der Marke „Festina”. Während eines Urlaubsaufenthaltes in Frankreich erwirbt Friedrich Flower am von H einen Restposten...