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BFH 17.5.2005 I B 109/04 , IWB 18/2005 S. 976

Einkommensteuer | Zweifel an der Vereinbarkeit der Haftungsregelung mit Gemeinschaftsrecht

Der BFH hat in zwei amtlich nicht veröffentlichten Beschlüssen im Aussetzungsverfahren die Inanspruchnahme als Haftungsschuldnerin gem. § 50a Abs. 4 und 5 und § 50d Abs. 1 EStG als ernstlich zweifelhaft im Hinblick auf die Vereinbarkeit der Regelungen mit der Dienstleistungsfreiheit (Art. 49 und 50 EG-Vertrag) angesehen ( und I B 108/04), dies allerdings nur soweit die Haftungsschuldnerin Vergütungen an einen in einem anderen EU-Mitgliedstaat ansässigen Angehörigen eines EU-Mitgliedstaates gezahlt hatte. • Hinweis: In den Streitfällen war die im Inland ansässige Schuldnerin von Vergütungen für künstlerische Darbietungen für die in Österreich ansässige Vergütungsgläubigerin (Veranstalter für Gastspielreisen ausländischer Künstler) in Haftung genommen worden. I...BStBl II 2004, S. 878