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OFD Münster 23.08.2005 S 1301 - 18 - St 14 - 32, IWB 18/2005 S. 975

Doppelbesteuerung | Quellensteuerhöchstsätze, unbewegliches Vermögen, künstlerische Tätigkeit und Aktivitätsklauseln

Die OFD Düsseldorf hat mit den Verfügungen v. zu Quellensteuerhöchstsätzen bei Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren unbeschränkt steuerpflichtiger natürlicher Personen (S 1301 A - St 123), zu ausländischen Einkünften aus unbeweglichem Vermögen (S 1301 A - St 12), zu ausländischen Einkünften aus künstlerischer Tätigkeit (S 1301 A - St 122) sowie zu Aktivitätsklauseln (S 1301 A - St 121) Stellung genommen.

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