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IWB Nr. 18 vom Seite 887 Fach 11a Seite 898

EuGH-Verfahrensreport: Indirekte Steuern (Stand: August 2005)

von Ass. jur. Thorsten Kunde, Bochum, und und StB Dipl.-Finanzw. Christian Herold, Herten

Urteile

1. Rs. C-272/02 (Kommission ./. Rat der EU)

Beschl. v.

Zu Sachverhalt und Rechtsfrage vgl. IWB F. 11a S. 690.

Tenor:

Mit Beschl. v. hat der Präsident des EuGH die Streichung der Rs. C-272/02 – Kommission der EG gegen Rat der EU – angeordnet.

Rechtsgrundlage:

Art. 93 und 95 Abs. 2 EGV.

2. Rs. C-376/02 (Goed Wonen)

Urt. v.

Zu Sachverhalt und Rechtsfrage vgl. IWB F. 11a S. 693 und 827.

Tenor:

Die Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Rechtssicherheit untersagen es nicht, dass ein Mitgliedstaat ausnahmsweise und um zu verhindern, dass während des Gesetzgebungsverfahrens in großem Umfang Finanzkonstruktionen zur Verminderung der MWSt-Belastung angewandt werden, die mit einem Änderungsgesetz gerade bekämpft werden sollen, diesem Gesetz Rückwirkung zukommen lässt, wenn unter Umständen wie den im Ausgangsverfahren vorliegenden die Wirtschaftsbeteiligten, die die mit dem Gesetz zu erfassenden wirtschaftlichen Tätigkeiten ausüben, von dem bevorstehenden Erlass dieses Gesetzes und der beabsichtigten Rückwirkung derart in Kenntnis gesetzt worden sind, dass sie zu verstehen in der Lage sind, wie sich die beabsichtigte Gesetzesänderung auf ihre Tätigkeiten auswirkt.

Wenn d...