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BFH 14.06.2005 VIII R 3/03, StuB 18/2005 S. 814

Keine erweiterte Kürzung bei Betriebsverpachtung

Bei einer Betriebsverpachtung ist § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG grundsätzlich nicht anzuwenden (Bezug: § 2 Abs. 1, § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG; § 15 Abs. 2, 3 Nr. 1 und 2 EStG).NWB TAAAB-60422

Praxishinweise: Die erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags soll die Vermögensverwaltung, wie sie auch von Nicht-Gewerbetreibenden erfolgt, von der GewSt entlasten. Die Betriebsverpachtung stellt aber keine Verwaltung und Nutzung eigenen Grundbesitzes dar, da nicht der Grundbesitz als solcher, sondern der lebende Organismus des Betriebs vom Pächter genutzt wird.

– erl –