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Steueramnestie vor den Gerichten
Inwieweit ist die parallele Abgabe von strafbefreiender Erklärung und Selbstanzeige zulässig?
Wie sind die Verlautbarungen der Finanzverwaltung zu werten?
Wie beantwortet sich die Frage der Aussetzung bzw. der Aufhebung der Vollziehung nach dem StraBEG?
I. Einleitung
Das Strafbefreiungserklärungsgesetz gehört in der Beratungspraxis der Vergangenheit an. Vom bis zum konnten die Stpfl. durch Abgabe einer „Amnestieerklärung” und Zahlung eines entsprechenden Betrags steuerliche Abgeltungswirkung für zu Unrecht nicht versteuerte Einnahmen der Jahre 1993 bis 2002 und eine diesbezügliche Straffreiheit erreichen. Kern der Regelung war eine vereinfachte Ermittlung und Festsetzung der nachzuzahlenden Steuern durch Anwendung eines pauschalen Steuersatzes von 25 % bzw. 35 % (bei Erklärung im ersten Quartal 2005) auf eine Bemessungsgrundlage, die sich anhand eines bestimmten Prozentsatzes der im Gesetz definierten Einnahmen errechnete. In der nun kommenden Phase werden die Gerichte mit einzelnen Fragen des StraBEG befasst werden. Mittlerweile liegen die ersten Urteile bzw. Gerichtsbeschlüsse vor, die sich mit dem StraBEG beschäftigen.
II. Entscheidungen zum StraBEG
1.
1.1 Sachverhalt
In dem zugrunde liegend...