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StuB Nr. 18 vom Seite 779

Zur obligatorischen Liquidationsprüfung

von Prof. Dr. Klaus-Rüdiger Veit, Kiel
Die Kernfragen:
  • Welche Objekte werden im Rahmen einer obligatorischen Liquidationsprüfung geprüft?

  • Was gilt hinsichtlich Auswahl und Bestellung der Prüfer?

  • Was ist Zweck der Prüfung?

I. Einführung

Im Rahmen eines Liquidationsverfahrens kommen verschiedene Rechnungen und Berichte in Betracht. Diese betreffen die Schlussbilanz der zuvor werbenden Gesellschaft, die Eröffnungsbilanz, die Jahresabschlüsse und die Schlussrechnung. Hinsichtlich der Eröffnungsbilanz und der Jahresabschlüsse unterscheidet man Rechnungen interner und externer Art. Einer freiwilligen Prüfung lassen sich alle Rechnungen unterwerfen, prüfungspflichtig sind nur bestimmte.

Nach einer Abgrenzung der obligatorischen Liquidationsprüfungen wird erörtert, welche Prüfungspflichten bestehen und unter welchen Voraussetzungen es Befreiungen gibt. Des Weiteren ist auf Auswahl und Bestellung von Liquidationsprüfern sowie auf deren Rechte und Verantwortlichkeit einzugehen. Danach wird skizziert und gekennzeichnet, wie die Prüfungen durchzuführen sind und in welcher Weise sie dokumentiert werden müssen. Die Schlussbetrachtung fasst das Wesentliche der Erörterungen zusammen.

II. Objekte obligatorischer Prüfung

Liquidationsprüfungen si...