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FG Berlin 09.03.2005 6 K 6351/02, NWB direkt 39/2005 S. 8

Zurechnung von Dauerschulden bei durchgeleiteten Brauereidarlehen

Eine Zurechnung von Dauerschuldzinsen und Dauerschulden kann bei durchgeleiteten Krediten ausnahmsweise nur dann unterbleiben, wenn mit der Durchleitung überhaupt kein Nutzen für den Steuerpflichtigen verfolgt wird.