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FG Düsseldorf 18.07.2005 10 K 514/05 E, NWB direkt 39/2005 S. 7

Verkehrsgünstigere Strecke bei Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte

Dem Werbungskostenabzug eines Arbeitnehmers für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte kann nur dann statt der kürzesten Straßenverbindung eine offensichtlich verkehrsgünstigere längere Strecke zugrunde gelegt werden, wenn deren Benutzung zu einer täglichen Zeitersparnis von mindestens 20 Minuten führt. Im konkreten Fall belief sich die kürzeste Straßenverbindung (Innenstadt) auf 13 Minuten.