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FG Nürnberg 07.07.2005 IV 153/04, NWB direkt 39/2005 S. 6

Zur Abgrenzung Arbeitsverhältnis oder Berufsausbildung

Findet in den ersten 3 Monaten eines Beschäftigungsverhältnisses theoretischer Unterricht im wöchentlichen Wechsel mit praktischer, von einer Fachkraft beaufsichtigter Arbeit statt, so steht während dieses Zeitraums der Ausbildungscharakter und nicht der Arbeitserfolg im Vordergrund mit der Folge, dass für diese Monate eine Berufsausbildung gegeben ist. Eine Berufsausbildung ist grundsätzlich nicht von einer Mindestdauer der Ausbildung abhängig.