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FG Berlin 25.04.2005 9 K 9316/03, NWB direkt 39/2005 S. 5

Durch Wiederverheiratung beendete Witwenrente

Eine auf die Lebensdauer eines Menschen zu entrichtende Rente bleibt auch dann eine Leibrente, wenn sie unter bestimmten Voraussetzungen (z. B. Wiederverheiratungsklausel) vorzeitig endet.S. 6