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FG Münster 20.07.2005 14 K 834/04 E, NWB direkt 39/2005 S. 5

Vermietung und Verpachtung: Zuordnung der Werbungskosten

Bei gemischtgenutzten Gebäuden ist der Werbungskostenabzug grundsätzlich nach dem Flächenverhältnis vorzunehmen. Eine Zuordnung der Werbungskosten zu einem bestimmten Gebäudeteil kann nicht allein durch bloßen Willensakt begründet werden.