Suchen

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH 01.03.2005 VIII R 47/01, NWB direkt 39/2005 S. 5

Steuerbefreiung für Zinsen aus ausländischen Lebensversicherungen

§ 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 2 EStG findet nicht nur dann Anwendung, wenn auch die Voraussetzungen des § 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1-3 EStG erfüllt sind. Die Vorschrift nimmt lediglich Bezug auf § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b EStG, nicht aber auch auf § 10 Abs. 2 EStG. Für die Anwendung des § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 2 EStG kommt es deshalb lediglich darauf an, ob der betreffende Versicherungsvertrag generell zu den begünstigten Vertragstypen gehört.

Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,

die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen. Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.

Hinweis ausblenden