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BFH VI B 78/05, NWB direkt 39/2005 S. 4

Fahrten eines Behinderten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte

Ein Behinderter, der die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte teilweise mit dem eigenen Pkw und teilweise mit öffentlichen Verkehrsmitteln durchführt, darf täglich entweder einheitlich für beide Verkehrsmittel die Entfernungspauschale oder für beide Verkehrsmittel einheitlich die tatsächlichen Kosten geltend machen. Die Wahl einer Kombination (z. B. Entfernungspauschale für mit öffentlichen Verkehrmitteln, tatsächliche Kosten für mit Pkw durchgeführten Fahrtanteil) ist nicht zulässig.S. 5