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BFH 03.03.2005 III R 54/03, NWB 39/2005 S. 312

Einkommensteuer | Durch Umschuldung entstandene Aufwendungen nicht als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig

Schuldzinsen und andere mit einem Kredit in Zusammenhang stehende Aufwendungen können grundsätzlich nur dann eine außergewöhnliche Belastung bilden, wenn die Schuldaufnahme durch Ausgaben veranlasst ist, die ihrerseits eine außergewöhnliche Belastung darstellen. Da Aufwendungen für den Erwerb eines Einfamilienhauses weder als außergewöhnlich noch als zwangsläufig anzusehen sind, stellen auch die durch Umschuldung des zum Erwerb geschlossenen Darlehensvertrags entstandenen Aufwendungen (insbesondere Vorfälligkeitsentschädigung) keine außergewöhnliche Belastung i. S. des § 33 EStG dar (, nv NWB EAAAB-56935).