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Einkommensteuer | Erfüllung eines gesetzlichen Unterhaltsanspruchs als außergewöhnliche Belastung
Aufwendungen des Vaters in Erfüllung des gesetzlichen Unterhaltsanspruchs der nicht mit ihm verheirateten Mutter seines Kindes aus Anlass der Geburt können als außergewöhnliche Belastung nach § 33a Abs. 1 EStG berücksichtigt werden, sofern für die Mutter des Kindes kein Anspruch auf einen Kinderfreibetrag oder auf Kindergeld besteht (Bezug: § 33a Abs. 1 EStG 1996; § 1615l BGB).▶VT 934/03
▶Praxishinweise: Nach § 1615l Abs. 2 BGB besteht gegenüber der Kindesmutter eine Unterhaltsverpflichtung für drei Jahre nach der Geburt. Dieser Anspruch der Kindesmutter ist vorrangig gegenüber dem Unterhaltsanspruch gegen die eigenen Eltern. Besteht eine Unterhaltspflicht der Eltern also nicht, so steht diesen auch kein Kinderfreibetrag bzw. Kindergeld zu und die Voraussetzungen des § 33a Abs. 1 Satz 3 EStG sind beim Kindesvater erfüllt. Wird gleichwohl den Eltern der Kindesmutter (fälschlicherwe...