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Weihnachtsgeld ohne Bestand des Arbeitsverhältnisses
Vereinbaren die Parteien eines Arbeitsvertrags ein „Weihnachtsgeld” ohne weitere Voraussetzungen, von deren Vorliegen und Erfüllung die Leistung des Weihnachtsgeldes abhängig ist, so ist es nicht zu beanstanden, wenn das Berufungsgericht die Abrede so auslegt, dass der Bestand des Arbeitsverhältnisses zu Weihnachten nicht Anspruchsvoraussetzung für die Zahlung ist. Es kann sich vielmehr auch um eine Fälligkeitsbestimmung handeln. Für dieses Ergebnis kann sprechen, dass die Vereinbarung im unmittelbaren systematischen Zusammenhang mit der im Arbeitsvertrag getroffenen Vergütungsbestimmung steht (§§ 133, 157, 611 BGB; ).▶VT 1234/03