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Verdeckte Gewinnausschüttung bei konkludenter Billigung eines Buchungsfehlers durch den GmbH-Geschäftsführer
Berechnet eine GmbH ihrem bisherigen Mehrheitsgesellschafter für ein Darlehen in nicht unerheblicher Höhe Zinsen von nur 0,95 statt vertraglich vereinbarter 9,5 v. H., so mündet dieser Buchungsfehler gem. nrkr. (BFH-Az.: X B 130/03, EFG 2003 S. 1571) spätestens in dem Zeitpunkt in eine vGA, in dem der neue Geschäftsführer und Mehrheitsgesellschafter dem Darlehensschuldner die Zinsdifferenz (konkludent) erlässt (Bezug: § 171 Abs. 10 AO; § 397 Abs. 1 BGB; § 15 Abs. 1 Nr. 1, § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 und Nr. 3 Abs. 3 EStG; § 264 Abs. 1 HGB).▶VT 1212/03
▶Praxishinweise: (1) Es handelt sich um eine Entscheidung zur Erlangung vorläufigen Rechtsschutzes. Dem Antragsteller (A) waren per die Mehrheitsbeteiligung an einer GmbH und das Einzelunternehmen von seinem Vater übertragen worden. Er führte damit die von seinem Va...