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StuB 24/2002 S. 1240

Abgrenzung Arbeitnehmer/Handelsvertreter

Ob jemand Handelsvertreter oder Arbeitnehmer ist, hängt gem. (DB 2002 S. 1777) nicht von der Bezeichnung des Vertrags, sondern von der inhaltlichen Ausgestaltung des Vertragsverhältnisses ab. Dabei kann eine wirtschaftliche Abhängigkeit zur Anwendbarkeit arbeitsrechtlicher Vorschriften führen.

Praxishinweise: (1) Der Kläger war aufgrund eines „Handelsvertretervertrags” für die Beklagte tätig und vertrieb in einem Ladenlokal Getränke. Der von der Beklagten gestaltete, bundesweit in zahlreichen Fällen verwendete Vertrag enthielt zugleich einen Pachtvertrag, nach dem der Kläger von der Beklagten das Ladenlokal pachtete. Die Öffnungszeiten wurden ihm seitens der Beklagten vorgegeben. Nachdem die Beklagte den „Handelsvertret...