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Konzernverrechnungsklausel
Wird dem konzernangehörigen Vertragspartner des Schuldners nach seinen AGB die Befugnis eingeräumt, gegen die Hauptforderung des Schuldners mit Gegenforderungen anderer Konzerngesellschaften aufzurechnen, ist die nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens erklärte Aufrechnung unwirksam (§§ 94, 96 Abs. 1 Nr. 2 InsO; , ZIP 2004 S. 1764).▶VT 917/04