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Körperschaftsteuer | Zulässigkeit der Zusammenfassung unterschiedlicher Betriebe gewerblicher Art
Die Zusammenfassung unterschiedlicher Betriebe gewerblicher Art einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft in der Organisationsform einer Kapitalgesellschaft ist grundsätzlich als zulässige Handlungsform anzuerkennen (Bezug: §§ 4, 8 Abs. 3 Satz 2 KStG 1995; 42 AO 1977; Abschn. 5 Abs. 11a, Abs. 9 KStR 1995).▶VT 884/04
▶Praxishinweise: Die öffentlich-rechtliche Körperschaft kann wie jedes private Unternehmen ihre Betriebe gewerblicher Art nach Zweckmäßigkeitserwägungen organisieren und dadurch Vorteile und Synergieeffekte nutzen, ohne dass ihr hieraus ein Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten entgegengehalten werden kann. Probleme können jedoch auftreten, wenn die „zusammengefasste” Kapitalgesellschaft für Bereiche (Betriebe gewerblicher Art) Aufgaben erledigt, die zu einer fortdauernden Kostenunterdecku...