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Ausschluss von Minderheitsaktionären
Gegen die Verfassungsmäßigkeit des „Squeeze-out Verfahrens” (§§ 327a ff. AktG) bestehen keine Bedenken (OLG Oldenburg, Beschluss vom - 1 W 45/02, ZIP 2003 S. 1351).▶VT 1204/03
▶Praxishinweise: Das durch die Regelung der §§ 327a ff. AktG angegriffene mitgliedschaftsrechtliche Bestandsinteresse der Minderheitsaktionäre ist durch Art. 14 GG nicht geschützt, wenn, was hier der Fall war, der vermögensrechtliche Bestand der Beteiligung ausreichend gewahrt ist (vgl. hierzu auch BVerfG, ZIP 2000 S. 1670 [„Moto-Meter-Entscheidung”]).