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StuB 23/2002 S. 1183

Ort der Geschäftsleitung einer Kapitalgesellschaft

Nach dem (n. v.) kommt es zur Bestimmung des Orts der Geschäftsleitung einer Kapitalgesellschaft darauf an, an welchem Ort die für die Geschäftsführung nötigen Maßnahmen von einiger Wichtigkeit angeordnet werden. Dies sei bei Körperschaften regelmäßig der Ort, an dem die zur Vertretung befugten Personen die ihnen obliegende laufende Geschäftsführertätigkeit entfalteten.

Praxishinweise: Dieser Ort, der nach § 10 AO 1977 als der Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung beschrieben ist, bestimmt sich danach, wo die zur Vertretung befugten Personen die tatsächlichen, organisatorischen und rechtsgeschäftlichen Handlungen vornehmen, die der gewöhnliche Betrieb der Gesellschaft mit sich bringt. Im Streitfall ging es um die Frage nach d...