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Grunderwerbsteuer | Steuer bei vollständigem Gesellschafterwechsel
Nach dem (n. v.) kann bei einem vollständigen Gesellschafterwechsel gegen die Heranziehung der nur Grundbesitz haltenden Personengesellschaft zur GrESt nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG 1983 i. V. mit § 42 AO 1977 nicht eingewendet werden, dass man zur Vermeidung bestimmter öffentlich-rechtlicher oder wirtschaftlicher Folgen zu der gewählten Gestaltung gezwungen gewesen sei.
Praxishinweise: Der BFH verweist auf seinen Beschluss vom - II B 104/98 (BFH/NV 1999 S. 1640 = StuB 2000 S. 103). Zu den genannten öffentlich-rechtlichen Folgen gehören dabei auch steuerrechtliche Folgen.