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Kein Wiedereinstellungsanspruch eines Arbeitnehmers
Findet nach Ablauf der Frist einer insolvenzbedingten Kündigung ein Betriebsübergang statt (§ 613a BGB), besteht kein Anspruch auf Wiedereinstellung bzw. Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um eine zerschlagende oder um eine sanierende Insolvenz handelt ().▶VT 863/04