Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
StuB 22/2004 S. 1039

Keine Haftung des Geschäftsführers für Gewinnzusage der GmbH

Der gesetzliche Vertreter einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (hier: s.a.r.l. französischen Rechts) haftet nicht nach § 661a BGB persönlich für die Erfüllung einer von der Gesellschaft versandten Gewinnzusage oder vergleichbaren Mitteilung (, ZIP 2004 S. 1647).▶VT 858/04