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Rücklage gem. § 6b Abs. 3 EStG – Gegenleistung für das Grundstück
Werden in einem Kaufvertrag über ein Grundstück neben der Kaufpreiszahlung Entschädigungszahlungen für den Wegfall zukünftiger Pacht- bzw. Mietzahlungen vereinbart, können gem. (BFH/NV 2004 S. 1092) letztere unabhängig von ihrer Bezeichnung im Kaufvertrag gleichwohl als Gegenleistung für das Grundstück angesehen werden, wenn die Vertragsgestaltung nur aus dem Grund erfolgte, den tatsächlichen Kaufpreis zu verschleiern (Bezug: § 6b Abs. 3 Satz 1 EStG; §§ 133, 157 BGB).▶VT 837/04