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Eintragungsfähigkeit einer Gewinnabführungsvereinbarung
Ein Vertrag, mit dem sich eine GmbH im Rahmen einer Austauschbeziehung verpflichtet, einen Teil ihres Gewinns an ein anderes Unternehmen abzuführen, bedarf zu seiner Wirksamkeit nicht der Eintragung in das Handelsregister. Der Vertrag ist auch nicht eintragungsfähig (§ 292 Abs. 1 Nr. 2 AktG, § 54 Abs. 1 Satz 1 GmbHG; 3Z BR 233/02, DB 2003 S. 1269).▶VT 1154/03 S. 1052
▶Praxishinweise: In der Literatur wird die Frage der Eintragungsfähigkeit insbesondere von Teilgewinnabführungsverträgen (§ 292 Abs. 1 Nr. 2 AktG) im GmbH-Konzernrecht unterschiedlich beurteilt. Das BayObLG stellt als entscheidend auf den gerade für das Registerrecht wichtigen Gesichtspunkt der Rechtssicherheit und -klarheit ab. Der Rechtssicherheit widerspräche es insbesondere, wenn die Frage, ob ein Rechtsakt zu seiner Wirksamkeit der Eintragung ...