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Ausschließung eines Mitgesellschafters bei Zerstörung des gesellschaftsinternen Vertrauensverhältnisses
Der (DB 2003 S. 1498 = DStR 2003 S. 1235 ff.) unter Bezug auf § 737 BGB entschieden, dass eine Ausschließung eines Mitgesellschafters aus einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts nur bei überwiegender Verursachung des Zerwürfnisses durch den Auszuschließenden in Betracht kommt, wenn das Verhalten der den Ausschluss eines Mitgesellschafters betreibenden Gesellschafter neben dem Verhalten des Auszuschließenden für die Zerstörung des gesellschaftsinternen Vertrauensverhältnisses ursächlich ist.▶VT 1152/03
▶Praxishinweise: (1) Die Parteien, vier Ärzte, betrieben in einer GbR eine radiologische Gemeinschaftspraxis. Die Praxis unterhielt einen Standort für konventionelle Röntgendiagnostik, Computertomographie, Nuklearmedizin und Ultraschall, ...