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Einkommen-/Lohnsteuer | Merkblatt zur Steuerklassenwahl bei Arbeitnehmer-Ehegatten für das Jahr 2004
Ehegatten, die beide unbeschränkt steuerpflichtig sind, nicht dauernd getrennt leben und beide Arbeitslohn beziehen, können für den LSt-Abzug wählen, ob sie beide in die Steuerklasse IV eingeordnet werden wollen oder ob einer von ihnen nach Steuerklasse III und der andere nach Steuerklasse V besteuert werden soll. Das ein Merkblatt zur Steuerklassenwahl bei Arbeitnehmer-Ehegatten für das Jahr 2004 mit entsprechenden Tabellen veröffentlicht. Aufgrund der noch ausstehenden Verabschiedung des Haushaltsbegleitgesetzes 2004 ist es derzeit nicht absehbar, ob die Steuerentlastungsstufe 2005 auf 2004 vorgezogen wird. Daher hat die Finanzverwaltung zwei Tabellen veröffentlicht. Die erste Tabelle (Tabelle „Geltendes Recht 2004”) berüc...